Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Kleingartenwesens
Diese Richtlinie ist am 6. Juli 2021 erstmalig in Kraft getreten und wurde am 12. April 2023 verlängert. Sie hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2024. Derzeit können im Rahmen dieser Richtlinie keine neuen Anträge gestellt werden (Antragsstopp).